139. Wie kann man an dieser Kreuzung links abbiegen?
A. rechts von der Kreuzungsmitte abbiegen
B. links von der Kreuzungsmitte abbiegen
C. man kann nicht links abbiegen
D. auf der Kreuzungsmitte abbiegen
Antwort: B
2025年科目一德文版题库共902题,你可以免费查看前200题,完整版题库请添加微信购买:
德文科目一试题
- Wenn es bei einem Unfall Tote oder Verletzte gibt, sind die Verletzten unverzüglich zu retten und die Polizei ist anzurufen.
- Für wie lange wird im Falle von Unfallflucht des/r verursachenden Fahrers/der Fahrerin sein/ihr Führerschein entzogen?
- Die Verkehrspolizei kann nach dem Gesetz Kraftfahrzeuge einbehalten, die kein Zertifikat fürQualität bzw. Umweltschutz tragen.
- Für das Missachten einer roten Ampel werden 6 Punkte im System registriert.
- Wenn der/die Fahrer/in jemandem das Kraftfahrzeug übergibt, dessen Führerschein entzogen wurde, kann die Verkehrspolizei seinen Führerschein legal einbehalten.
- Dieses Auto steht nicht gesetzwidrig am Straßenrand
- Beim Überholen soll der/die Fahrer/in vorab links blinken, das Fernlicht kurz aufblenden oder hupen.
- Fahren ohne Führerschein ist rechtlich straflich.
- Nach einem Unfall auf der Autobahn wird das Fahrzeug, wenn es nicht weiterfahren kann, von Rettingswagen und Abschleppwagen abholt.
- Wenn der/die Fahrer/in jemandem das Kraftfahrzeug übergibt, dessen Führerschein vorläufig einbehalten wurde, verwarnt die Verkehrspolizei ihn/sie mündlich.
- Auf welcher Seite des vorderen Fahrzeugs darfder/die Fahrer/in in dieser Situation überholen?
- Wer einen Verkehrsunfall verursacht und Unfallflucht begelt, dessen Führerschein wird lebenslang widrrufen.
- In welcher Situation kann die Verkehrspolizei das Fahrzeug legal einbehalten?
- Wer als Fahrer/in gegen die Verkehrs- und Transportverwaltungsregeln verstößt, einen schweren Unfall mit Toten verursacht und vom Unfallort flüchtet, wird eine Haftstrafe von wievielen Jahren erhalten?
- Bei der Beantragung des Führerscheins für Klein- oder Dreiräder sollte das Alter zwischen 18 und 70 Jahren betragen.
- In dieser Situation darf der Fahrer nicht überholen.