32. Welches Delikt trifft auf dieses auf der Straße fahrende Kraftfahrzeug zu?

A. gegen die vorgesehene Fahrtrichtung fahren
B. das Nummernschild nicht regelkonform befestigen
C. das Nummernschild absichtlich bedecken
D. die Fahrbahn für nicht-motorisierte Fahrzeuge benutzen
Antwort: C
上一题: 31. In welcher dieser Situationen darf man kein Kraftfahrzeug fahren?
下一题: 33. Das Nummernschild soll vor der Fahrt regelkonform befestigt werden.
2026年科目一德文版题库共902题,你可以免费查看前200题,完整版题库请添加微信购买:

德文科目一试题
- Für wie lange wird im Falle von Unfallflucht des/r verursachenden Fahrers/der Fahrerin sein/ihr Führerschein entzogen?
- Wie lange dauert ein Zyklus im Punktesystem zur Registrierung von Regelverstößen?
- Welches der folgenden Systeme wird von der Verkehrssicherheitsabteilung bei einem Verkehrsdelikt außer der Verwaltungstrafe verwendet?
- Auf welchen Streckendarf nicht überholt werden?
- Illegal montierte Fahrzeuge darf man auf der Straße fahren.
- Verwenden des Lichts mit niedrigem Strahl unter solchen Umständen.
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf auf dieser innerstädtischen Straße nicht überschritten werden?
- Wieviel Punkte werden bei Verwendung eines gefälschten oder veränderten Kraftfahrzeugkennzeichens (Nummernschild) im System registriert?
- Welche Bedeutung hat dieses Zeichen?
- Fahrzeuge dürfen nicht auf Spuren fahren, über denen ein roter Pfeil oder ein rotes X-Licht leuchtet.
- Für welches der folgenden Delikte werden 12 Punkte im System registriert?
- Welche Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden, wenn die Sichtweite bei Neben, Regen, Schnee etc unter 50m beträgt?
- In dieser Situation darf man vorrangig passieren.
- In welcher der folgenden Situationen darf der Fahrer nicht überholen?
- Bis drei Monate nach dem Verlieren des Führerscheins darf man noch ein Kraftfahrzeug fahren.
- Hat ein motorisierter Fahrzeugführer einen schweren Unfall verursacht, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, die den Tod verursacht hat, so muss der Fahrer mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren rechnen.
